Pflegeberatung & §37.3 Begutachtung

Pflegen ist Vertrauenssache!

Ihre Gesundheit – begleitet mit Kompetenz und Fürsorge

Wir klären Pflegegrade, Leistungen und Wege – persönlich, digital oder bei Ihnen zu Hause. Für Sie und Ihre Familie, transparent und kostenfrei über die Pflegekasse.

Kostenfrei
100 %

über die Pflegekasse

Beratungsorte
4

Zuhause · Tel · Video · Büro

Einzugsgebiet
Bundesweit

Beratung in ganz Deutschland

  • Mit Herz & Haltung

  • Beratung nach §37.3

  • Transparente Doku

  • Erfahrenes Team

Ablauf

So läuft Ihre Beratung ab

In vier klaren Schritten – vom ersten Kontakt bis zur fortlaufenden Begleitung.

  1. Anfrage

    Sie füllen unser Formular aus oder rufen uns direkt an – kurz und unkompliziert.

  2. Terminvereinbarung

    Wir melden uns zeitnah und finden gemeinsam einen Termin – persönlich, digital oder bei Ihnen zu Hause.

  3. Beratungsgespräch

    Wir klären Pflegegrad, Leistungen und konkrete Fragen zum Alltag – strukturiert und verständlich.

  4. Dokumentation & Folgetermin

    Wir dokumentieren den Besuch für die Pflegekasse und bleiben für Sie da – bis zum nächsten Termin.

Erfahrungen

Stimmen aus dem Pflegealltag

Was Pflegebedürftige und Angehörige über ihre Beratung bei uns sagen.

  • „Ich wusste nicht, wie ich den Pflegegrad beantragen soll – SOS hat mir alles erklärt und geholfen. Jetzt bekomme ich endlich Unterstützung.“

    Daniela S. Angehörige · Pflegegrad-Antrag
  • „Dank der Pflegeberatung wusste ich, welche Pflegedienste gut sind und was die Kasse übernimmt. Ohne sie wäre ich komplett überfordert gewesen.“

    Yusuf Y. Pflegebedürftiger · Leistungen der Pflegekasse

Zitate aus Rückmeldungen unserer Beratenen · Veröffentlichung mit deren Einwilligung.

Pflegeberatung

Ihre Beratungsanfrage

Kostenfrei über die Pflegekasse – füllen Sie das Formular aus, wir melden uns persönlich bei Ihnen.

  • Kostenfrei über die Pflegekasse
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  • Antwort werktags

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S. O. Soziale Betreuungshilfe GmbH

Hinweis zu unseren Beratungen

Unsere Beratungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Entscheidungen zu Leistungsansprüchen, Genehmigungen und Kostenübernahmen trifft ausschließlich Ihre zuständige Kranken- oder Pflegekasse. Haftungsausschluss für Beratungen

Mit * markierte Felder sind Pflicht.

Häufige Fragen

Das wird uns oft gefragt

Kurze Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Pflegeberatung & Pflegekasse.

Was ist eine Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI?

Wir bieten kostenfreie Pflegeberatung für allgemeine Fragen rund um Pflege, Pflegegrad und Leistungen. Zusätzlich führen wir die gesetzlich vorgeschriebene Begutachtung nach §37.3 SGB XI für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2–5 durch, die Pflegegeld beziehen. Beide Leistungen sind über die Pflegekasse kostenfrei.

Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?

Anspruch haben alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad sowie deren Angehörige. Die allgemeine Beratung steht allen offen – unabhängig vom Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2–5 mit Pflegegeldbezug ist zusätzlich die Begutachtung nach §37.3 SGB XI verpflichtend; bei Pflegegrad 1 können Sie sie freiwillig in Anspruch nehmen – in jedem Fall kostenfrei über die Pflegekasse.

Was kostet die Pflegeberatung?

Für Sie als Pflegebedürftige oder Angehörige ist die Beratung vollständig kostenfrei. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse nach §37.3 SGB XI.

Wie oft findet die Pflegeberatung statt?

Die Pflegeberatung findet für alle Pflegegrade alle 6 Monate statt – unabhängig vom Pflegegrad.

Wo findet die Beratung statt?

Wahlweise bei Ihnen zu Hause, telefonisch, per Video oder in einem unserer Beratungsbüros in Reinheim oder Mannheim. Sie entscheiden, was für Sie am angenehmsten ist.

Was passiert, wenn die Beratung nicht durchgeführt wird?

Wird die verpflichtende Beratung nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen. Wir helfen Ihnen gerne, die Termine zuverlässig einzuhalten.

Sind Ihre Beratungen rechtsverbindlich?

Nein – unsere Beratungen dienen der Information und Orientierung, ersetzen aber keine verbindliche Entscheidung der Pflegekasse. Ansprüche, Genehmigungen und Kostenübernahmen werden ausschließlich von der zuständigen Kranken- oder Pflegekasse festgelegt. Verbindliche Auskünfte sollten Sie stets direkt bei Ihrer Kasse einholen. Details finden Sie in unserem Haftungsausschluss für Beratungen.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Hilfreich sind der Pflegegrad-Bescheid und – falls vorhanden – Berichte bisheriger Beratungsbesuche. Alles Weitere klären wir gemeinsam.

Über uns

Pflegen ist Vertrauenssache!

Beratung mit Herz und Haltung

Wir arbeiten nicht nur nach Paragraphen – wir hören zu, nehmen uns Zeit und begleiten Sie mit Respekt. Auf unserer Seite „Über uns" erfahren Sie, was uns antreibt und wie wir Sie im Alltag unterstützen wollen.

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§37.3

Pflegeberatung

Gesetzlich anerkannt nach SGB XI

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Beratungswege

Zuhause, Telefon, Video oder im Büro

2

Standorte

Reinheim und Mannheim – bundesweit beraten

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Ambulante Betreuung, Grundpflege, Haushaltshilfe und mehr – flexibel und über alle Pflegekassen abrechenbar. Seit 1983 in der Region Rhein-Main.

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