Leistung · Versorgung zu Hause

Pflegehilfsmittel,
die Ihnen zustehen

42 €/Monat für Verbrauchsmaterial nach §40 SGB XI – unkompliziert geliefert. Zusätzlich beraten und vermitteln wir Sie zu weiteren Maßnahmen nach §40.

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Pflegehilfsmittel jeglicher Art – bequem online bestellen

Beraten & Weitervermitteln nach §40 SGB XI

Neben Verbrauchsmaterial beraten wir Sie auch zu technischen Hilfsmitteln, Hausnotruf und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen – und vermitteln Sie an die richtigen Fachpartner.

42 €

monatlich für
Verbrauchsmaterial §40 Abs. 2

4.180 €

pro Maßnahme Wohnumfeld
§40 Abs. 4 SGB XI

25,50 €

monatlich für
den Hausnotruf-Anschluss

0 €

Eigenanteil bei Lieferung
über Vertragslieferanten

Was wir für Sie tun

Praxisnah statt Behördendeutsch – damit Sie die richtige Hilfe zur richtigen Zeit bekommen.

Antrag & Verordnung

Wir erklären, welche Unterlagen Sie brauchen und wie die Hilfsmittelverordnung mit Ihrer Pflegekasse zusammenspielt.

Kosten & Zuzahlung

Transparente Übersicht: Was übernimmt die Kasse, wann tritt eine Zuzahlung ein, welche Alternativen gibt es?

Auswahl & Anbieter

Orientierung im Angebot: Sanitätshaus, Lieferzeiten, Passform – ohne sich von Fachbegriffen überfordern zu lassen.

Nachsorge

Wenn sich der Pflegegrad oder der Bedarf ändert: Wir begleiten Sie bei Anpassungen und Wiederholungsbedarf.

In drei Schritten zur Versorgung

  1. 01

    Bedarf klären

    Gemeinsam ordnen wir ein, welche Hilfsmittel medizinisch sinnvoll sind – abgestimmt auf Alltag, Wohnung und Mobilität.

  2. 02

    Verordnung & Antrag

    Wir begleiten Sie bei der Einreichung bei der Pflege- oder Krankenkasse und erklären Rückfragen der Kasse.

  3. 03

    Umsetzung

    Nach Genehmigung koordinieren wir mit Sanitätshaus oder Lieferung – Sie behalten den Überblick.

Häufige Verwechslung

Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel?

Zwei Gesetze, zwei Kassen, zwei Anträge – wir klären, wer zuständig ist.

Pflegekasse

Pflegehilfsmittel §40 SGB XI

Erleichtern die häusliche Pflege. Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad (1–5).

  • Verbrauchsmaterial (Handschuhe, Schutzunterlagen)

Krankenkasse

Hilfsmittel §33 SGB V

Gleichen eine Behinderung aus oder unterstützen medizinisch. Verordnung vom Arzt nötig.

  • Rollator, Rollstuhl (nicht-pflegerisch)
  • Brille, Hörgerät, Prothese
  • Inkontinenzmaterial bei Erkrankung
  • Kompressionsstrümpfe, Bandagen

In der Praxis überschneiden sich die Bereiche. Wir klären für Sie den richtigen Antragsweg und verhindern doppelte Ablehnungen.

Häufige Fragen

Was Sie zu Pflegehilfsmitteln wissen sollten

Was sind Pflegehilfsmittel und wer bekommt sie?

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern. Anspruch haben Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1–5, die zu Hause gepflegt werden. Rechtsgrundlage ist §40 SGB XI. Zu unterscheiden von Hilfsmitteln nach §33 SGB V, die über die Krankenkasse laufen.

Wie hoch ist die Pflegehilfsmittelpauschale aktuell?

Die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beträgt 42 €/Monat (§40 Abs. 2 SGB XI). Sie deckt Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Schürzen – als monatliche Lieferung ohne Zuzahlung, wenn über einen Vertragslieferanten der Kasse bezogen.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Nach §40 Abs. 4 SGB XI übernimmt die Pflegekasse Umbaukosten bis zu 4.180 € pro Maßnahme – z.B. Treppenlift, bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, Rampen. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis 16.720 €. Wichtig: Antrag vor Umbaubeginn stellen.

Was ist der Unterschied zwischen SGB V und SGB XI?

SGB V (Krankenkasse) zahlt Hilfsmittel mit medizinischer Notwendigkeit: Rollator, Hörgerät, Brille, Prothese. SGB XI (Pflegekasse) zahlt Pflegehilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern: Verbrauchsmaterial, Pflegebett, Hausnotruf, Wohnumbau. Häufigste Verwechslung in der Praxis.

Bekommt man den Hausnotruf über die Pflegekasse?

Ja, bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse 25,50 €/Monat für den Hausnotruf-Anschluss plus einmalige Anschlussgebühr bis 10,49 €. Voraussetzung: Sie leben überwiegend allein und können in Notfällen nicht selbstständig Hilfe holen.

Wie läuft die Beantragung konkret ab?

1) Pflegegrad muss anerkannt sein. 2) Formloser Antrag bei der Pflegekasse (bei Verbrauchsmaterial kein Rezept nötig). 3) Kasse genehmigt und vermittelt Vertragslieferanten. 4) Monatliche Lieferung ohne Zuzahlung. Für technische Hilfsmittel (Pflegebett, Lifter) ist eine ärztliche Bescheinigung empfehlenswert. Wir übernehmen die Formalitäten für Sie.

Bereit für die nächsten Schritte?

Wir übernehmen Antrag und Koordination – kostenfrei nach §37.3 SGB XI.