Teilhabe · Förderung · Unterstützung

Jugendhilfe & Eingliederungshilfe – Teilhabe statt Ausgrenzung

Individuelle Unterstützung für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderung. Wir beraten zu Leistungen, Ansprüchen und Anträgen – für ein selbstbestimmtes Leben.

Leistungen

Was sind Jugendhilfe & Eingliederungshilfe?

Beide Leistungsbereiche unterstützen Menschen mit Behinderung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – je nach Alter und Lebenssituation.

Jugendhilfe (SGB VIII)

Für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie deren Familien. Leistungen umfassen ambulante Hilfen, Tagesgruppen, Heimerziehung, Erziehungsbeistand und Frühförderung.

Eingliederungshilfe (SGB IX & XII)

Für Erwachsene mit Behinderung. Leistungen wie ambulante/pädagogische Unterstützung, Wohnformen, Tagesstruktur, Arbeitshilfen und technische Hilfsmittel.

Möglichkeiten

Welche Unterstützung ist möglich?

Wohnen & Betreuung

Betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften, Tagesstätten oder ambulante Unterstützung zu Hause – je nach Bedarf und Selbstständigkeit.

Bildung & Arbeit

Förderung von Schule, Ausbildung, Studium oder beruflicher Teilhabe. Inklusive Coaching und Begleitung durch Fachkräfte.

Freizeit & Soziales

Unterstützung bei Freizeitgestaltung, sozialen Kontakten, Urlaub und Teilhabe am Gemeinschaftsleben.

Pflege & Gesundheit

Koordination mit Pflegediensten, Ärzten und Therapeuten. Unterstützung bei Medikamentenmanagement und Terminplanung.

Rechtliche Begleitung

Hilfe bei Anträgen, Widersprüchen und Klagen. Wir kennen die Fristen, Formulare und Begründungen, die zählen.

Entlastung der Angehörigen

Regelmäßige Entlastungszeiten für Familien, damit alle Beteiligte durchatmen können – ohne schlechtes Gewissen.

Häufige Fragen

Das wird uns oft gefragt

Was ist der Unterschied zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe?

Die Jugendhilfe nach SGB VIII richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Die Eingliederungshilfe nach SGB IX (und bei Bedarf SGB XII) gilt für Menschen mit Behinderung – für Kinder und Jugendliche ebenso wie für Erwachsene. Beide fördern Teilhabe, unterscheiden sich aber in Trägern, Zuständigkeiten und Verfahren.

Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe?

Menschen mit einer körperlichen, geistigen, seelischen oder sinnesbedingten Behinderung, die ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft dauerhaft und erheblich beeinträchtigt. Es gibt kein Mindestalter und keinen Pflegegrad-Zwang.

Wie beantrage ich Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe?

Je nach Bundesland und Leistung reichen Sie den Antrag bei unterschiedlichen Stellen ein – z. B. beim Jugendamt (Jugendhilfe) oder beim zuständigen Sozial- bzw. Integrationsamt (Eingliederungshilfe). Gemeinsam mit uns bereiten wir Ihren Antrag strukturiert vor, formulieren den Hilfebedarf verständlich und begleiten Sie bei Rückfragen oder Widerspruch.

Können Leistungen kombiniert werden?

Ja. Eingliederungshilfe lässt sich mit Pflegeleistungen (SGB XI), Krankenkassenleistungen (SGB V) und Grundsicherung (SGB XII) kombinieren. Wir erstellen mit Ihnen einen Gesamtplan, der alle Fördermöglichkeiten berücksichtigt.

Gemeinsam für Teilhabe und Selbstbestimmung

Ob Antrag, Widerspruch oder Orientierung im Leistungsdschungel – wir begleiten Sie kompetent und einfühlsam.