Jugendhilfe (SGB VIII)
Für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie deren Familien. Leistungen umfassen ambulante Hilfen, Tagesgruppen, Heimerziehung, Erziehungsbeistand und Frühförderung.
Teilhabe · Förderung · Unterstützung
Individuelle Unterstützung für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderung. Wir beraten zu Leistungen, Ansprüchen und Anträgen – für ein selbstbestimmtes Leben.
Leistungen
Beide Leistungsbereiche unterstützen Menschen mit Behinderung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – je nach Alter und Lebenssituation.
Für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie deren Familien. Leistungen umfassen ambulante Hilfen, Tagesgruppen, Heimerziehung, Erziehungsbeistand und Frühförderung.
Für Erwachsene mit Behinderung. Leistungen wie ambulante/pädagogische Unterstützung, Wohnformen, Tagesstruktur, Arbeitshilfen und technische Hilfsmittel.
Möglichkeiten
Betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften, Tagesstätten oder ambulante Unterstützung zu Hause – je nach Bedarf und Selbstständigkeit.
Förderung von Schule, Ausbildung, Studium oder beruflicher Teilhabe. Inklusive Coaching und Begleitung durch Fachkräfte.
Unterstützung bei Freizeitgestaltung, sozialen Kontakten, Urlaub und Teilhabe am Gemeinschaftsleben.
Koordination mit Pflegediensten, Ärzten und Therapeuten. Unterstützung bei Medikamentenmanagement und Terminplanung.
Hilfe bei Anträgen, Widersprüchen und Klagen. Wir kennen die Fristen, Formulare und Begründungen, die zählen.
Regelmäßige Entlastungszeiten für Familien, damit alle Beteiligte durchatmen können – ohne schlechtes Gewissen.
Häufige Fragen
Die Jugendhilfe nach SGB VIII richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Die Eingliederungshilfe nach SGB IX (und bei Bedarf SGB XII) gilt für Menschen mit Behinderung – für Kinder und Jugendliche ebenso wie für Erwachsene. Beide fördern Teilhabe, unterscheiden sich aber in Trägern, Zuständigkeiten und Verfahren.
Menschen mit einer körperlichen, geistigen, seelischen oder sinnesbedingten Behinderung, die ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft dauerhaft und erheblich beeinträchtigt. Es gibt kein Mindestalter und keinen Pflegegrad-Zwang.
Je nach Bundesland und Leistung reichen Sie den Antrag bei unterschiedlichen Stellen ein – z. B. beim Jugendamt (Jugendhilfe) oder beim zuständigen Sozial- bzw. Integrationsamt (Eingliederungshilfe). Gemeinsam mit uns bereiten wir Ihren Antrag strukturiert vor, formulieren den Hilfebedarf verständlich und begleiten Sie bei Rückfragen oder Widerspruch.
Ja. Eingliederungshilfe lässt sich mit Pflegeleistungen (SGB XI), Krankenkassenleistungen (SGB V) und Grundsicherung (SGB XII) kombinieren. Wir erstellen mit Ihnen einen Gesamtplan, der alle Fördermöglichkeiten berücksichtigt.
Gemeinsam für Teilhabe und Selbstbestimmung
Ob Antrag, Widerspruch oder Orientierung im Leistungsdschungel – wir begleiten Sie kompetent und einfühlsam.